am Zentrum für Flug- und Reisemedizin GmbH

Flugmedizin


 


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Bitte das ausgefüllte Antragsformular und Mental Health Fragebogen zur Untersuchung mitbringen, Klasse 1 LBA-Festlegungen zum EASA-EMAR-Verfahren sind zu beachten.

Brillenträger bitte aktuellen Brillenschein und passende Brille mitbringen,



Brillenträger benötigen für eine Erstuntersuchung einen Augenarztbefund! 

Sollte sich die Brillenstärke gravierend ändern oder eine andere benötigt werden (z.B. Gleitsicht- anstelle Lesebrille), wird ebenfalls eine Augenärztliche Bescheinigung benötigt bei LAPL, umfassende Augenärztliche Untersuchung gem. obigem Formblatt. Bitte beachten sie, dass diese i.d.R. nur mit bekannten Wartezeiten einhergeht.  

 Bei Änderung der Auflagen "VDL", "VNL", "VML" und "VCL" ist dies nur mit Vorlage eines aktuellen augenärztlichen Gutachtens möglich durch das LBA bei Klasse 1 und durch Fliegerarzt für Klasse 2 nach Konsultation mit dem LBA! Es sollte in Ihrem eigenen Interesse sein, den Untersuchungstermin so zeitgerecht durch-zuführen, dass die Gültigkeitsdauer Ihres Zeugnisses nicht überschritten wird.

Auch bei Konsultationen/Verweisungen ist ein Augenärztliches Gutachten beizubringen.

Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen:
Verkehrsflugzeugführer, Berufsflugzeugführer, Verkehrshubschrauberführer, Berufshubschrauberführer, Luftschiffführer, Flugingenieure, Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal, Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder, Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal, Führer von Luftsportgeräten etc. Weitere Untersuchungen: Flugbegleiter und Flugsicherer, Taucher etc.


Mitzubringen sind:
- Gültiger Lichtbildausweis und Führerschein, Fliegerische Lizenz, letztes Medical, Auflagenschreiben/Nachweis Sondergenehmigungsverfahren etc., Flugbuch zwecks Nachweis Flugstunden seit der letzten Untersuchung und Gesamtflugzeit
- Bei Brillenträgern ist immer ein aktueller Brillenschein und/oder ein aktueller Augenarztbericht bei Erstverordnung einer Lese-, Fern- oder Multifokalbrille erforderlich (Discounter-Brillen oder Optikerbestätigungen werden nicht akzeptiert, im Zweifelsfall vorher nachfragen).
- Ausgefüllter Antrag auf Tauglichkeitszeugnis
Anfahrt zur FU Stelle im Stadtzentrum Neubrandenburg: Parkmöglichkeit am besten am Marktplatz-Center, ab hier sind es keine drei Minuten zu Fuß. Die FU-Stelle erreichen Sie über den Haupteingang A des Ärztehauses direkt an der Marienkirche im ersten Obergeschoß (Flurbarbe rot). Bitte klopfen Sie bei Eintreffen kurz an die Tür der Anmeldung. Bei Landung am Flugplatz EDBN bitte im Vorfeld bei der Fluginformation die aktuelle Transportmöglichkeit (Bus/Taxi) erfragen.